In der Viehwirtschaft ist der Tierbestand das wichtigste Betriebskapital. In diesem Bereich treffen Ertragsausfälle die Landwirte besonders empfindlich. Darum ist eine optimale Absicherung der Risiken erforderlich. Der Tierseuchenversicherung kommt dabei eine tragende Bedeutung zu.
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der Tierseuchenversicherung mit Bestandskeulung und der Tierseuchen-Betriebsunterbrechung. Letztere wird allerdings in der Regel nur für Besitzer von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen angeboten. Liegt der Bestand im Beobachtungs- oder Sperrgebiet, ist der Abschluss einer Tierseuchenversicherung anzuraten. Sie deckt die laufenden Kosten bei einer Betriebsunterbrechung.