Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Sonderform. Sie versichert durch eine Tagesentschädigung Betriebe der Lebensmittelherstellung oder -verarbeitung im Falle einer behördlich angeordneten Schließung, beispielsweise zur Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen, Entseuchungen oder der Entsorgung und Wiederbeschaffung von Waren.
Versichert sind hierbei:
- Schäden durch behördliche Schließung zur Verhinderung der Seuchenverbreitung, entgangener Gewinn, Wiedereröffnungskosten
- Schäden durch von Behörden angeordnete Desinfektion des Betriebes, Kosten für Desinfektion
- Schäden an Waren durch Entseuchung oder Vernichtung, Kosten der Entseuchung
- Lohn- und Gehaltszahlungen für beschäftigte Personen, denen wegen Ansteckungsgefahr eine Ausübung der Tätigkeit untersagt wird
- Kosten für Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen gem. Bundes-Seuchengesetz