Kautionsversicherungen haben die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und anderen Formen der Gewährleistung zum Inhalt. Dabei tritt der Versicherer als Bürge des Versicherten auf.
Kautionsversicherungen haben die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und anderen Formen der Gewährleistung zum Inhalt. Dabei tritt der Versicherer als Bürge des Versicherten auf.